Die deutschen Versicherer ziehen ein positives Fazit des vor acht Jahren eingefĂŒhrten Hinterbliebenengeldes. Es steht Menschen zu, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall enge Angehörige verloren haben. Vor der Neuregelung mussten sie einen sogenannten âSchockschadenâ geltend machen, eine durch den Verlust bedingte psychische Extrembelastung mit Krankheitswert. Seit 2017 schreibt Paragraf 844 Absatz 3 BGB vor, dass sie grundsĂ€tzlich fĂŒr âdas zugefĂŒgte seelische Leid eine angemessene EntschĂ€digung in Geldâ vom Verursacher des Todesfalls bzw. von seiner Haftpflichtversicherung erhalten.
Mit der Reform verbundene BefĂŒrchtungen, es könne zu unzĂ€hligen Rechtsstreitigkeiten ĂŒber die EntschĂ€digungshöhe kommen, haben sich nicht bewahrheitet â solche FĂ€lle seien âsehr seltenâ, teilte der Versicherer-Gesamtverband kĂŒrzlich mit. Stattdessen komme es fast immer zu einer Einigung. Die dabei festgelegten Summen bewegen sich zwischen 1.000 und 15.000 Euro, je nach Verwandtschaftsgrad. Im Durchschnitt werden rund 10.000 Euro als Hinterbliebenengeld gezahlt.



